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HERBSTPAUSCHALE 2008 - Gasteiner Heilstollen
gültig vom 5. Oktober bis 11. November 2008

7 Tages - Pauschale - ab Euro 703,--
7
Tage Halbpension im Doppelzimmer mit Dusche /WC Euro 703,-- je Person
    oder im Einzelzimmer mit Dusche/ WC, Aufpreis Euro 2,--  je Tag
7 Tage Halbpension im Doppelzimmer mit Bad /WC zu Euro  759,-- je Person
Aufpreis für Doppelzimmer Bad/WC als Einzelzimmer Euro 9,--   je Tag
4 Einfahrten in den Heilstollen mit Nachruhe und ärztlicher Betreuung
4 Transfer in den Heilstollen und retour zum Hotel
8 x Anwenungen nach ärztlicher Verordnung
2 x Bewegungsbad in einer der beiden Thermen
Ärztliche Erst- und Enduntersuchung

 11 Tages - Pauschale - ab Euro 1.037,--
11 Tage Halbpension im Doppelzimmer mit Dusche /WC Euro 1,037,-- je Person
    oder im Einzelzimmer mit Dusche/ W, Aufpreis Euro 2,--  je Tag
11 Tage Halbpension im Doppelzimmer mit Bad /WC zu Euro  1.061,-- je Person
Aufpreis für Doppelzimmer Bad/WC als Einzelzimmer Euro 9,--  je Tag
6 Einfahrten in den Heilstollen mit Nachruhe und ärztlicher Betreuung
6 Transfer in den Heilstollen und retour zum Hotel
6 Massagen
5 x Gruppengymnastik
5 x Bewegungsbad in einer der beiden Thermen
Ärztliche Erst- und Enduntersuchung mit Abschlußbericht

16 Tages - Pauschale - ab Euro 1.478,--
16 Tage Halbpension im Doppelzimmer mit Dusche /WC Euro 1.478,-- je Person
    oder im Einzelzimmer mit Dusche/ WC, Aufpreis Euro 2,--  je Tag
16 Tage Halbpension im Doppelzimmer mit Bad /WC zu Euro  1.641,-- je Person
Aufpreis für Doppelzimmer Bad/WC als Einzelzimmer Euro 9,--  je Tag
9 Einfahrten in den Heilstollen mit Nachruhe und ärztlicher Betreuung
9 Transfer in den Heilstollen und retour zum Hotel
8 x Gruppengymnastik
8 x Bewegungsbad in einer der beiden Thermen
Ärztliche Erst- und Enduntersuchung mit Abschlußbericht
April 08

Der Gasteiner-Heilstollen
Die weltweit einzigartige Kombination im Gasteiner Heilstollen, der Idealwerte von Stollenluft, Radongehalt (4,5 nCi), Luftfeuchtigkeit (70 bis 90 %) und Lufttemperatur (38 ° bis 41.5 °) verschaffen nachgewiesenermaßen Heilung: Bei 70 % der Heilstollen-Patienten führt die Kur zu deutlichen Erfolgen. 76 % der befragten Kurgäste gaben an, daß diese Heilstollenkur bei ihnen eine vielfach bessere Wirkung gezeigt habe als anderswo durchgeführte Kuren.

ACHTUNG - HINWEIS FÜR EU-KURGÄSTE:
Dienstleistungsfreiheit für Vorsorgemaßnahmen und Rehabilitation in der EU
Eine Information für Gasteiner Kurgäste
.
Am 13.5.2003 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ambulante medizinische Versorgung im Prinzip der Dienstleistungsfreiheit in der EU unterlieg.Zu diesem Thema und auch bezogen auf den Bereich der stationären Rehabilitation hat Gastein ein Rechtsgutachten eines bekannten Sozialrechtlers erstellen lassen, dass im Detail die Situation darstellt. Der vorliegende Schriftsatz ist eine Kurzfassung. Den kompletten Schriftsatz mit entsprechenden Referenzen für mögliche juristische Schritte schicken wir gerne zu
Besteht also für einen Patienten nach deutschem Recht grundsätzlich ein Anspruch auf Vorsorgemaßnahme oder Rehabilitation (Genehmigung ohne Ortsangabe), so ist er berechtigt, diese ohne vorherige Genehmigung der Sozialversicherung in einem anerkannten Kurort oder einer anerkannten Einrichtung anzutreten und im Nachhinein gegen Kostenerstattung zu verrechnen. Die Kosten in der Höhe der gleichen Behandlung in Deutschland dürfen erstattet werden. Das ist geltendes Recht.
Weiterhin besteht das Recht, für eine Behandlung, die im Inland nicht zu erlangen ist, die vollen Kosten (Krankenkassenpreise abzüglich Eigenanteil) zu erstatten (im Prinzip Heilstollen).
Damit eröffnet sich für Sie wieder der Weg zur Gasteiner Thermalkur oder zur Gasteiner Heilstollenkur!
Die Frage, ob eine Leistung genehmigt wird oder nicht, ist eine rein medizinische und Sie sollten darauf achten, eine gute medizinische Begründung durch einen (Fach)Arzt dem Antrag beizulegen. Oftmalig findet eine Ablehnung mangels „Ausschöpfung der ambulanten Maßnahmen von Ort“ (keine Kuren) statt, die nach wie vor vorrangig sind. Sie müssen durch Ihren Arzt begründen, warum diese Maßnahmen nicht ausreichen bzw. dass diese nicht ausreichend gewirkt haben.
Eine ambulante Vorsorge- (= Kur) oder Rehablitationsleistung kann alle 3 Jahre erbracht werden (Unterschreitung der Frist ist medizinisch begründet möglich), eine stationäre Leistung alle 4 Jahre

Folgende Wege können eingeschlagen werden:
Patienten sollten daher versuchen eine Genehmigung für eine Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung zu erlangen und dann mit der – unter Verweis auf die Rechtslage - Sozialversicherung zu verhandeln, dass die Leistung in Gastein direkt bezahlt wird (wenn Gastein eine Möglichkeit zur Direktverrechnung hat und sich die Versicherung im Wege der Kostenerstattung keine Kosten erspart, dann haben Sie gute Argumente).

Wird dies von der Versicherung verweigert, so besteht trotzdem die Möglichkeit die Reise anzutreten und im Nachhinein abzurechnen. Der grundsätzliche Rechtsanspruch besteht lt. Gutachten des Max Planck Instituts.
Mit Verweis auf die Rechtslage kann man auch von vornherein die Maßnahme mit Nachdruck so beantragen. Allerdings sollte man sich der medizinischen Sachlage sehr sicher sein, weil dies auch ein häufiger Ablehnungsgrund ist. D.h. an sich ist es besser, zuerst die medizinische Situation zu klären und dann den Ort anzugeben, um alle Unwägbarkeiten auszuschließen.
Bei einer genehmigten Leistung besteht die Möglichkeit ohne Rücksprache die Reise anzutreten und im Nachhinein abzurechnen. Der grundsätzliche Rechtsanspruch besteht lt. Gutachten des Max Planck Instituts

Es wird daher empfohlen jedenfalls mit der Versicherung (möglichst nach grundsätzlicher Genehmigung) unter Verweis auf die Rechtslage Kontakt aufzunehmen und die Bedingungen zu klären, da eben sehr oft ohnehin Direktabrechnungsverträge bestehen. Sollten Sie über fundierte medizinische Ablehnungen hinausgehende Probleme haben, bitten wir um Rückmeldung bei Ihrem Gastgeber in Gastein.
Bitte beachten Sie; das Argument „Ausland“ existiert in Bezug auf Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen nicht mehr

Wir freuen uns auf Ihr Kommen
GOLFHOTEL MONTANA
BAD GASTEIN

Golfhotel Montana
Gerhard und Heidi Detter
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Telefon: +43 (0) 6434 - 3316 0 Fax:  +43 (0) 6434 - 3316 10 
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13.08.08